top of page

Neues Kita-Gesetz in Niedersachsen und was es für Kinder mit Beeinträchtigung bedeutet

Seit dem 14.07.2021 gilt das neue Kita-Gesetz in Niedersachsen. Was bedeutet es konkret für Eltern von beeinträchtigten Kindern? Wir haben uns ein paar Gedanken dazu gemacht.

 


Kinder mit Beeinträchtigung haben in Niedersachsen keine Rechtsanspruch auf einen inklusiven Kita-Platz

Frau M. wohnt in einem kleinen beschaulichen Ort, 25 km von der nächst größeren Stadt entfernt. Hier wird das Dorfleben noch als Gemeinschaft gelebt. Alle Familien mit Kindern besuchen den gleich Kindergarten und die Grundschule vor Ort. Nur bei Frau M ist dies nicht möglich. Sie ist Mutter eines 4-jährigen Sohnes mit einer geistigen Beeinträchtigung. Die örtliche Kindertagesstätte hat keine Integrationsgruppe. Das bedeutet für Tim, dass er jeden morgen um 7:30 Uhr abgeholt mit dem Bus abgeholt und in eine 12 km entfernten Kindertagesstätte gebracht wird. So weit so gut. Sicher, es ist gut, dass er die Möglichkeit hat. Dennoch ist es für Frau M. schwierig, denn sie und ihr Sohn sind bei den Aktivitäten, wie Sommerfest, Weihnachtsfeier, Laternengänge, die von der Kita vor Ort initiiert werden nicht dabei. So ist es schwierig, Kontakt zu den Familien mit gleichaltrigen Kindern aufzubauen. Frau M. fühlt sich oft außen vor.


Familie K. hat 2 Kinder und lebt in einer Stadt mit 70.000 Einwohnern. Die 3-jährige Tochter hat ein Down-Syndrom. Der nächstgelegene Kindergarten wäre nur 4 Straßen entfernt allerdings waren in der Integrationsgruppe dieses Kindergartens, so wie auch im ganzen Stadtgebiet, alle Plätze belegt. Es blieb die Möglichkeit des Besuchs eines Heilpädagogischen Kindergartens, den Sarah gerne besucht. Allerdings fehlt ihr der Kontakt zu den Kindern in ihrer Nachbarschaft. Da auch Sarah bereits früh morgens mit dem Bus abgeholt wird und erst nachmittags wieder da ist, besteht kaum Möglichkeit, die anderen Kinder in ihrem Alter kennenzulernen. Die Chance sich in einem geschützten Raum, wie der einer Kindertagesstätte, erst mal beschnuppern und kennenlernen zu können, fehlt einfach. So bleibt es für Sarah schwierig einfach "dabei zu sein".


Aus unserer Sicht steht der fehlende Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenplatz im Widerspruch zu UN-Behindertenkonvention, der Deutschland bereits 2009 beigetreten ist. Hier heißt es im Artikel 7 das Kinder mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten im vollen Umfang genießen sollen. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung nicht das gleiche Recht auf einen Kindergartenplatz haben sondern "nur" das Recht auf einen heilpädagogischen Kindergartenplatz, werden sie eben nicht integriert sondern ausgegrenzt.



bottom of page